Suizidalität muss immer ernst genommen werden und bedarf einer umgehenden ärztlichen oder psychotherapeutischen Vorstellung. Wenn es weniger akut ist, kannst Du den Betroffenen zu einem Arzt (Hausarzt, einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, einem Nervenarzt oder in die Notfallsprechstunde einer psychiatrisch-psychotherapeutischen Klinik) oder Psychotherapeuten begleiten oder Dich außerhalb von Sprechzeiten telefonisch an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 wenden.
Sollte es akut sein, kannst Du auf einen Termin bei einem Facharzt, einem Psychotherapeuten oder den Kontakt einer lokalen Krisenberatungsstelle nicht mehr warten. Im Idealfall lässt sich der Betroffene helfen und ist mit einer Einweisung auf eine psychiatrische Station einverstanden. Zuständig sind die Akutkrankenhäuser mit entsprechenden psychiatrischen Stationen.
Ist dies nicht der Fall, so müsstest Du vorrangig den Notarzt (112) oder die Polizei (110) oder Feuerwehr kontaktieren und die Situation beschreiben. Es wird dann alles Weitere veranlasst und auch eine Krankenhauseinweisung gegen den Willen geprüft. Bei Minderjährigen sind außerdem die Erziehungsberechtigten zu informieren.
Hinweise für einen akuten Fall können konkrete Pläne sowie Vorbereitungen für einen Suizid sein. Auch das Verschenken von Wertgegenständen, wenig lebensbejahende Gründe, Verabschiedung und fehlende Pläne für die unmittelbare Zukunft können Warnzeichen für akute Suizidalität sein (DGPPN, 2017).